Nachdem der BGH am 23.06.2015 bereits zur angeblichen Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen entscheiden wollte, was am überraschenden Einlenken der in zwei Instanzten siegreichen Sparkasse scheiterte – der Termin wurde durch einen Vergleich erledigt – versuchte der BGH am 15. Dezember 2015 abermals, in Sachen XI ZR 180/15 diese in den Instanzen heiß umstrittene Streitfrage zu entscheiden. Auch dieser Termin wurde wegen einer Einigung der Parteien abgesagt. In dem Standardkommentar Palandt hat sich das Mitglied des XI. Senats, Dr. Grüneberg, zur Verwirkung geäußert.
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