Ungewöhnlich teure Restschuldversicherungen, die mit Konsumentenkrediten verkoppelt werden und die Gesamtbelastung für den Verbraucher in die Höhe treiben, werden seit längerem von Verbraucherschützern und in den Medien kritisiert. Der Bundesgerichtshof eröffnet nun Möglichkeiten, der Versicherungsfalle zu entgehen.
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